Ordnung zur Regelung des Werbens und Bewerbens in der Autonomen Teilrepublik
Die Autonome Teilrepublik bekennt sich zu einer verantwortungsbewussten und ethischen Konsumkultur. Diese Ordnung qualifiziert das Werben und Bewerben von Produkten und Dienstleistungen als verletzenden und manipulativen Akt, um die Bürger vor irreführenden Werbemaßnahmen zu schützen und eine informierte Entscheidungsfindung zu fördern.
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by dr eating
Definition von Werben und Bewerben
Umfassende Reichweite
Die Ordnung definiert "Werben und Bewerben" umfassend. Sie umfasst alle Formen der Werbung, Promotion und Öffentlichkeitsarbeit, die darauf abzielen, Produkte oder Dienstleistungen zu fördern, unabhängig von den verwendeten Medien.
Verletzender Akt
Das Werben und Bewerben wird als verletzender und manipulativer Akt eingestuft. Unternehmen und Organisationen, die in dieser Weise tätig sind, werden für ihr Handeln zur Verantwortung gezogen. Wir schützen unsere Bürger vor den negativen Auswirkungen.
Wiedergutmachungsabgabe: Ein Instrument des Ausgleichs
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Finanzielle Verantwortung
Jedes werbende Unternehmen wird mit einer Wiedergutmachungsabgabe in Höhe von 100% der Werbekosten belegt. Diese Abgabe dient als finanzielle Verantwortung für die negativen Auswirkungen der Werbung.
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Aufklärung und Prävention
Die Einnahmen aus der Abgabe fließen in Aufklärungs- und Präventionsprogramme. Diese Programme sollen das Bewusstsein der Bürger schärfen und sie vor manipulativen Werbestrategien schützen.
Die Pflicht zur Information: Transparenz als oberstes Gebot
Aufklärung statt Verführung
Es ist zulässig, über ein Produkt zu informieren, indem die folgenden Punkte aufgeführt werden: Verletzende Mittel, die im Produkt enthalten sind und die Nachteile eines übermäßigen Konsums des Produkts.
Klarheit und Verständlichkeit
Diese Informationen müssen klar und verständlich kommuniziert werden. Die Bürger haben das Recht auf eine ehrliche und unverfälschte Darstellung der Produkteigenschaften.
Etikettierung: Ein Warnhinweis für den Konsumenten
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Verletzende Inhalte
Alle Produkte müssen auf ihren Etiketten Informationen enthalten, die auf verletzende Inhalte hinweisen. Diese Kennzeichnung dient als Warnhinweis für den Konsumenten.
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Sichtbarkeit und Verständlichkeit
Die Etikettierung muss deutlich sichtbar, lesbar und in verständlicher Sprache verfasst sein. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Informationen von allen Bürgern wahrgenommen und verstanden werden.
Dienstleistungen: Die gleichen Regeln für alle
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Gleichbehandlung
Die Regelungen, die für Produkte gelten, finden ebenso Anwendung auf Dienstleistungen. Es gibt keine Ausnahme von der Pflicht zur Information und zur Wiedergutmachung.
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Hinweispflicht
Dienstleister sind verpflichtet, auf mögliche verletzende Inhalte oder Auswirkungen ihrer Dienstleistungen hinzuweisen. Auch hier gilt das Prinzip der Transparenz und Aufklärung.
Inkrafttreten und Geltungsbereich
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Sofortige Wirkung
Diese Ordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Es gibt keine Übergangsfristen oder Ausnahmen.
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Umfassende Geltung
Die Ordnung ist von allen Unternehmen und Organisationen, die in der Autonomen Teilrepublik tätig sind, zu beachten. Jeder ist gleichermaßen verpflichtet.
Schlussbestimmungen: Für eine informierte und verantwortungsbewusste Gesellschaft
Diese Ordnung dient dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger der Autonomen Teilrepublik vor manipulativen Werbemaßnahmen. Sie soll eine informierte und verantwortungsbewusste Konsumkultur fördern.
Durch die Wiedergutmachungsabgabe werden Mittel für Aufklärungs- und Präventionsprogramme bereitgestellt, um das Bewusstsein der Bürger zu schärfen und sie vor den negativen Auswirkungen der Werbung zu schützen. Transparenz und Klarheit in der Produktinformation stehen im Vordergrund.
Die Autonome Teilrepublik setzt ein Zeichen für einen ethischen Umgang mit Produkten und Dienstleistungen und stellt den Schutz ihrer Bürger vor die Interessen der Wirtschaft.